Haus- und Schulordnung

Die Hausordnung der Carl Fuhlrott-Realschule entspricht in ihrem Gehalt unserem pädagogischen Leitideen.

Wir alle sind für das Klima an unserer Schule verantwortlich. Deshalb muss jeder Rücksicht auf den anderen nehmen und sich an die Regeln der Haus- und Schulordnung halten. Hierzu haben Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und Eltern eine für alle geltende Hausordnung verfasst, die sich an den folgenden Grundsätzen orientiert:

• Achtung vor Mitgliedern der Schulgemeinschaft
• Bereitschaft, im Unterricht ruhig und engagiert mitzuarbeiten
• Sauberkeit und Ordnung im gesamten Schulbereich
• Respektierung fremden Eigentums


Allgemeine Regeln

  • Strengstens verboten sind Rauchen, der Konsum und das Mitbringen von alkoholischen Getränken, Drogen und Waffen (z.B. Messer, Reizgase u.ä.). Der Gebrauch von elektronischen Geräten, die den Unterricht stören, ist nicht erlaubt. Handys müssen ausgeschaltet sein.
  • Alle Besucher melden sich im Sekretariat an.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen die SchülerInnen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Die Straße vor der Schule ist kein Schulgelände.
  • Unfälle während der Schulzeit oder auf dem direkten Schulweg müssen aus Versicherungsgründen unverzüglich dem betreffenden Fachlehrer und dem Klassenlehrer gemeldet werden.
  • Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

Vor und nach dem Unterricht

  • Die SchülerInnen sollten möglichst erst 15 Minuten und müssen spätestens 5 Minuten vor Beginn des Unterrichts auf dem Schulhof eintreffen. Aus Sicherheitsgründen können sie das Hauptgebäude nur durch die Pausenhalle betreten und verlassen.
  • Das Schulgebäude darf erst 5 Minuten vor dem jeweiligen Unterrichtsbeginn betreten werden. Alle SchülerInnen gehen in ihre Klassenräume, Kursräume oder die Fachräume.
  • Der Aufenthaltsbereich im Foyer darf nur von FahrschülerInnen benutzt werden, die aus Fahrplangründen länger als 15 Minuten warten müssen. Mit Beginn der Aufsicht und in den Pausen muss der Aufenthaltsraum verlassen werden.
  • Fahrräder, mit denen SchülerInnen zur Schule kommen, müssen in verkehrssicherem Zustand sein. Auf Bürgersteig und Rampe sowie im Keller müssen die Fahrräder geschoben werden. Das Abstellen der Räder im Fahrradkeller erfolgt auf eigene Gefahr; die Räder sind nicht versichert. Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin sind zu informieren, wenn SchülerInnen in der Regel mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
  • Wenn eine Klasse oder Gruppe nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkörper ist, benachrichtigt der/die KlassensprecherIn bzw. KurssprecherIn spätestens nach fünf Minuten das Sekretariat.


In den Klassen und im Unterricht

Jeder muss ungestört lernen können, daher gelten folgende Regeln:

  • Die Lehrerunterrichtsräume müssen zu Beginn jeder Unterrichtsstunde in einem sauberen Zustand sein. Bei Beendigung des Unterrichts müssen die Stühle hochgestellt und die Tafel gesäubert werden.
  • Für mutwillige Beschädigungen haften die SchülerInnen bzw. deren Eltern. Schäden sind dem/der KlassenlehrerIn oder FachlehrerIn sofort zu melden.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen die großen Fenster bei Abwesenheit von LehrerIn nur gekippt werden. Die Fenster in allen Gängen bleiben geschlossen. Die Fensterbänke sind keine Sitzplätze. Sonnenblenden werden nur unter Aufsicht von LehrerIn betätigt.
  • Im Unterricht wird nicht gegessen, getrunken oder Kaugummi gekaut.

In den Pausen

Auch auf dem Schulhof und den Gängen muss sich jeder für Sauberkeit einsetzen.

  • Zu Beginn der Pausen gehen alle SchülerInnen auf den Hof. Der Gang zur Aula und das Gelände hinter der Aula gehören nicht zum Schulhof. Das Schulgelände reicht bis zum Bürgersteig.
  • Gefährliche Spiele sind auf dem Schulgelände verboten. Der Basketball darf nur in den grossen Pausen im Bereich des Korbes benutzt werden. Andere Ballspiele sind nur mit Softbällen erlaubt.
  • Wegen der grossen Unfallgefahr darf auf keinen Fall auf Eis oder Schnee geschlindert werden. Auch das Werfen von Schneebällen ist verboten.
  • Die Toiletten müssen im Interesse aller SchülerInnen von jedem sauber gehalten werden. Die Toiletten auf dem Hof sind nur in den grossen Pausen geöffnet.
  • Den Ordnungsdienst übernehmen die SchülerInnen der Klassen 5 bis 9; SchülerInnen der Klassen 10 helfen bei der Aufsicht im Gebäude.
  • Beim ersten Gong nach den Pausen müssen die SchülerInnen sich sofort in bzw. vor die Unterrichtsräume begeben.

Verstöße gegen diese Regeln führen zu ernsten Konsequenzen.


Carl-Fuhlrott-Realschule |  Goethestr. 33 |  40822 Mettmann / Tel. 02104/17340

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